20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union - also am 01.08.2024 - trat der AI-Act in Kraft. Die Verordnung der EU für den Umgang mit künstlicher Intelligenz. Und da es eine Verordnung ist und keine Richtlinie, ist das Regelwerk zum Gültigkeitsdatum in jedem EU-Mitgliedsstaat unmittelbar anzuwenden.
Aus Datenschutzsicht ergeben sich hier ein paar Fragestellungen, die sie sich als Verantwortliche beantworten sollte, um am Ende des Tages Rechtssicherheit im eigenen Unternehmen herzustellen.
Ist in ihrem Unternehmen bereits ein Managementsystem implementiert, also ein funktionierendes Datenschutzmanagementsystem, ein ISMS nach ISO 27001, eine ISO 9001 oder ähnliches, sind die folgenden Punkte ideal für sie, um Klarheit und Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb einer Künstlichen Intelligenz zu bekommen. Gehen Sie am besten in 5 Schritten strukturiert vor und dokumentieren die einzelnen Ergebnisse, idealerweise im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT).
Und glauben sie mir, es ist einfacher als es sich ließt, man muss es nur machen. Gerne unterstütze ich sie dabei.
Hier gibt es den deutschen Text in strukturierter Darstellung.
Drag and Drop Website Builder